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Die genannten Beträge sind die reinen Kosten für das von
einem Vercharterer zu mietende Flugzeug. Von gelegentlich mitfliegenden Gästen ist es mir nur möglich, eine Kostenbeteiligung zu erwarten.
Es werden ausschließlich Flugzeuge mit insgesamt
maximal vier Sitzplätzen verwendet. Eine kleine Anmerkung sei an dieser Stelle gestattet:
Fliegen ist nicht billig, es sei denn, man fliegt per Linie oder Charter in die weite Ferne. Dann
sind die Tickets, bezogen auf die Entfernung, billiger als ein
Straßenbahnfahrschein. Ursache ist unter anderem, dass der Treibstoff ("Kerosin", richtiger
"JetA1") für die großen Passagierflieger steuerfrei ist.
Mit folgenden Charterkosten ist zu rechnen:
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| Stadflug ca. 3 Personen hinzugesellen. 40 Minuten in der Luft, Bodenbewegungen zählen nicht! |
| Stadtflug ca. Auf einem davon muss der Pilot Platz nehmen. 1 Stunde in der Luft, Bodenbewegungen zählen nicht! |
| Stadt & Land mit Zwischenlandung ca. Flugzeug mit 4 Sitzplätzen. Auch hierbei muss auf einem davon der Pilot Platz nehmen. 1,5 Stunden in der Luft, Bodenbewegungen zählen nicht! |
| Überlandflug je nach Entfernung. (200km/Std.) |
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